In der bisherigen Ausschreibung wurde die Vorgehensweise beim Ranking nicht benannt. In der nun vorliegenden Ausschreibung vom 20.08.2021 wurde dies nachgeholt.
Um Missverständnissen bei der Meldung von Bestzeiten aus vergangenen Jahren vorzubeugen: Bei Athleten, die nach 2019 die Altersklasse gewechselt haben, wird im Ranking nur die Bestzeit von 2020/2021 gewertet.
Also kein Wunschkonzert, aber gut für alle, die ihre Chancen nutzen konnten und genutzt haben.